NUTZUNGSBEDINGUNGEN
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Letzte Aktualisierung: April, 2017

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Treibstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters, der Mieter hat entsprechende Tanknachweise bei Fahrzeugrückgabe vorzulegen. Alle Mietpreise sind sofort fällig.

2. Gibt der Mieter das Fahrzeug nicht am vereinbarten oder dem Tarif vorgesehenen Ort zurück, so hat er eine Vergütung nach der allgemein vom Vermieter aufgestellten Liste der Rückführungsgebühren und eventuell eine geänderte Miete zu zahlen.

3. Das Fahrzeug darf nur von Personen geführt werden, die als Fahrer im Mietvertrag eingetragen sind oder vom Vermieter anerkannt worden sind. Jeder Fahrer muss die Voraussetzungen vom Absatz 4. erfüllen.

4. Soweit der Mietvertrag keine abweichende Regelung vorsieht, darf ein Fahrermindestalter von 23 Jahren und eine Führerscheinbesitzdauer von ein Jahr nicht unterschritten werden. Er darf nicht unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen.
5. Das Fahrzeug darf nur bestimmungsgemäß gebraucht und nicht zur gewerblichen Personenbeförderung, zum Motorsport, zu Fahrerschulungen oder zum Abschleppen anderer Fahrzeuge benutzt werden. Leicht entzündliche, giftige oder sonst gefährliche Stoffe dürfen nicht transportiert werden.

6. Bei jedem Unfall, bei einem Diebstahl und bei jeder Beschädigung des Fahrzeugs durch unbekannte Dritte hat der Mieter:
– sofort die Unfallaufnahme am Unfallort durch die Polizei zu veranlassen.
– Namen und Anschriften von Beteiligten und Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der am Unfall beteiligten Fahrzeuge festzuhalten.
– unverzüglich den Vermieter zu benachrichtigen und Ihm einen detaillierten Bericht zu geben.
– dem Vermieter sofort Fahrzeugpapiere und Schlüssel auszuhändigen, wenn das Fahrzeug gestohlen oder nicht mehr fahrbereit ist.

7. Der Mieter haftet verschuldensunabhängig für Fahrzeugschäden nur bis zu dem im Mietvertrag genannten Höchstbetrag, wenn der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht und die in Absatz 3., 4., 5., 6. getroffenen Bestimmungen eingehalten sind. Wird eine Haftungsbefreiung oder Haftungsbegrenzung vereinbart und werden die in 4., 5., 6. getroffenen Bestimmungen eingehalten, so haftet der Mieter nur dann für einen weitergehenden Schaden, wenn er auch bei bestehen einer Vollkaskoversicherung haften würde. Ist es zur Feststellung der Haftung des Mieters erforderlich, in die polizeiliche Ermittlungsakte einzusehen, wird der Ersatzanspruch erst fällig, wenn der Vermieter Gelegenheit hatte, in die Akten Einsicht zu nehmen. Etwaige Abschleppkosten, Transferkosten eines beschädigten Fahrzeuges sowie Mietausfall sind von der Haftungsreduzierung ausgenommen.

8. Bei Rückgabe von Fahrzeugen außerhalb unserer Geschäftszeiten gilt das Fahrzeug als nicht zurueckgegeben.

9. Wird eine Insassenunfallversicherung vereinbart, so erhält der Mieter von dem Versicherer, den der Vermieter vermittelt , Versicherungsschutz in Höhe der in der Preisliste angegebenen Beträge.

10. Abgesehen von Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nicht für Schäden, die dem Mieter durch Mängel des Fahrzeugs oder durch Verlust/Beschädigung von im Fahrzeug zurückgelassenen Gegenständen entstehen.

11. Der Vermieter ist berechtigt, an etwaigen im Mietfahrzeug oder ihren Geschäftsräumen zurückgelassenen Gegenständen bis zur Rechnungsbegleichung, ein Pfandrecht geltend zu machen.

12. Der Vermieter hat das Recht, bei einer nicht genehmigten Mietzeitüberschreitung:
– über den Mietpreis hinaus einen Ersatz für den entstandenen Schaden zu verlangen
– das Mietfahrzeug ohne Vorankündigung zu Lasten des Mieters sicherzustellen.

13. Auslandsfahrten mit dem Mietfahrzeug sind untersagt, soweit nicht eine schriftliche Genehmigung der Vermieterin vorliegt. Bei dem nicht genehmigten Versuch des Grenzübertrittes ist die Vermieterin zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages und zur sofortigen Sicherstellung des Mietfahrzeuges berechtigt. Die Kosten für den Rücktransfer des Mietfahrzeuges zur Vermietstation trägt der Mieter.

14. Der Mieter ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten vom Vermieter gespeichert und über den zentralen Warnring der Autovermieter an Dritte weitergegeben werden, wenn die bei Anmietung des Fahrzeuges gemachten Angaben unrichtig sind, das gemietete Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben wurde oder der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

15. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

16. Gerichtsstand ist MYTILENE LESVOS

17.Von Ihnen wird eine Gewährleistung im Bereich von 600 bis 1200 Euro, entsprechend dem jeweiligen Fahrzeugmodell, gefordert. Die Zahlung kann wahlweise in bar oder per Kreditkarte erfolgen.

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